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Trauer am Arbeitsplatz - Erbausschlagung - RA Jan Hindahl
Episode 1185th March 2026 • Das Schwere leicht gesagt • Stefan Hund
00:00:00 00:27:12

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Shownotes

Erbausschlagung - Trauernde können aufatmen

Rechtsanwalt und Notar Jan Hindahl im Podcast des Trauermanagers bei Stefan Hund

Bisweilen der Schock, wenn es ans Erbe geht.

Ein Erbe kann auch massig Schulden umfassen. Nicht immer ist es das Häuschen am See oder der Diamant oder das dicke Aktienpaket.

Und wenn dem so ist oder zumindest so sein könnte, dann tickt mit dem Tod die Uhr. Denn eines ist sicher, wer nichts macht, erbt in Deutschland und Europa automatisch - auch die Schulden.

Jan Hindahl ist Notar und Rechtsanwalt in Celle und ein gefragter Spezialist auf diesem Rechtsgebiet. Er hat in seiner Kanzlei ebenfalls Mitarbeiter und erlebt gerade wieder, wie wichtig es ist, Mitarbeiter auch bei privaten Krisen zu unterstützen und damit die Mitarbeiterbindung zu verstärken.

Im Interview sprechen wir über Ausschlagungsgründe, über das Verfahren und was zu beachten ist. Wir sprechen aber auch über die Gewissensbisse von Menschen, ein Erbe auszuschlagen.

Danke Jan!

Kontakt:

https://www.linkedin.com/in/jan-hindahl-42813b261

oder über die Kanzlei: https://scharfrechtsanwaelte.de

Das Gespräch fand am 19.2 2026 statt.

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Wir sprechen über Themen rund um Trauer. Für Unternehmer, Führungskräfte und Betriebsräte.

Wir sind das

Ingenieurbüro Heinke Wedler, Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement. - Laudenbach/Bergstraße

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Die Hintergrundmusik: One Last Time by Dan Phillipson - Lic by Premiumbeat

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Impressum

Transcripts

Speaker:

Wenn ein Mitarbeiter einen Angehörigen verloren hat, bleibt die Welt

Speaker:

stehen. Aber die juristische Uhr tickt. Es

Speaker:

geht um diese Uhr um Erbrecht und

Speaker:

möglicherweise auch um die Ausplagung eines Erbes.

Speaker:

Der Mitarbeiter geht Kopf, wenn der

Speaker:

Verwandte plötzlich stirbt und sagt: Ich habe Schulden

Speaker:

hinterlassen. Hierfür habe ich mir heute

Speaker:

einen versierten Fachanwalt für Erbrecht eingeladen, Jan

Speaker:

Hindahl. Herzlich willkommen hier im

Speaker:

Podcast. Vielen Dank für die

Speaker:

Einladung. Liebe Hörerinnen und Hörer, herzlich willkommen hier im Podcast von Das Schwere leicht

Speaker:

gesagt, dem Podcast des Trauermanagers. Und hier geht es wie immer

Speaker:

um alle Themen rund um das Thema Trauer eines

Speaker:

Mitarbeiters, Trauer am Arbeitsplatz.

Speaker:

Ja,

Speaker:

Erbrechtsausschlagung, einen versierten

Speaker:

Fachanwalt, Jan Hindal. Herzlich willkommen, Jan, hier

Speaker:

im Podcast. Herzlich willkommen, dass du dir Zeit nimmst.

Speaker:

Sehr gerne. Du bist

Speaker:

oben, was heißt oben, ja, von mir aus nördlich in

Speaker:

Celle und hast unter anderem

Speaker:

da viel mit Erbrecht zu tun. Und wenn ich an

Speaker:

Erbrecht denke, dann denke ich an staubige

Speaker:

Akten und es ist einfach

Speaker:

so schwer. Warum könnte dieses Thema

Speaker:

Erbrecht und Erbrechtsausschlagung ein Thema für

Speaker:

die Personalabteilung von Unternehmen sein, die

Speaker:

ja eher an Fachkräftemangel denken oder an Employer

Speaker:

Branding?

Speaker:

Zum einen bin ich ja heute auch als Unternehmer

Speaker:

einfach in der Situation, dass ich irgendwie einen Mehrwert für meine

Speaker:

Mitarbeiter schaffen muss und denen auch irgendwie bei Sorgen und Nöten

Speaker:

zur Seite stehen muss, damit ich sie nach

Speaker:

Möglichkeit langfristig auch an mich binde und sie das Gefühl haben, der nimmt meine

Speaker:

Sorgen und Nöte ernst. Sodass es da

Speaker:

durchaus auch für die Personalabteilung gut ist, wenn die mitkriegen, dass ein

Speaker:

Arbeitnehmer irgendwelche Probleme in einem bestimmten Bereich hat,

Speaker:

dem sagen können, hier, mit dem Problem kannst du dich an die und die Person

Speaker:

wenden, die hilft dir da. Und das andere ist natürlich, das erlebe ich

Speaker:

gerade selbst bei uns in der Kanzlei, eine Mitarbeiterin lässt sich gerade scheiden von ihrem

Speaker:

Mann, die ist nur bedingt mit dem Kopf tatsächlich dann immer im

Speaker:

Büro, sondern oftmals auch bei den Kindern oder eben auch bei der

Speaker:

Scheidungssache. Und wenn man da dem Mitarbeiter diese

Speaker:

Sorgen schnellstmöglich nehmen kann, dann hilft er

Speaker:

natürlich auch wieder dem Fortkommen des Unternehmens deutlich mehr als jemand, der

Speaker:

permanent diese Wolke über sich schweben hat.

Speaker:

Ganz klar. Zu dem

Speaker:

Stichwort Abschlagung. Was kann man denn

Speaker:

eigentlich ausschlagen? Kann man auch die Beerdigungskosten, die jetzt bei uns

Speaker:

jetzt im Rhein-Main-Neckar-Gebiet reden wir über 5.000 bis 10.000

Speaker:

€, Was kann man eigentlich ausschlagen und was geht es da

Speaker:

eigentlich? Also die Ausschlagung an sich kann ich

Speaker:

nur die Erbschaft, das ist auch im

Speaker:

Gesetz geregelt, nur mit der Ausschlagung der

Speaker:

Erbschaft entledige ich mich nicht möglicherweise der Verpflichtung,

Speaker:

die Beerdigungskosten zu übernehmen,

Speaker:

denn die Verpflichtung zur Übernahme der

Speaker:

Beerdigungskosten kommen aus einem ganz anderen Rechtsgebiet, nämlich dem öffentlichen Recht,

Speaker:

wo man sagt, zur Gefahrenabwehr ist es erforderlich, dass

Speaker:

Verstorbene zeitnah beerdigt werden und der Gesetzgeber natürlich

Speaker:

ein Interesse daran hat, dass er dafür die Kosten nicht zu tragen

Speaker:

hat, sodass die Länder in ihren

Speaker:

landesspezifischen Bestattungsgesetzen immer geregelt haben, wer für die

Speaker:

Bestattung verantwortlich ist und wer dann eben auch die Kosten zu tragen

Speaker:

hat. Das ist in der Regel zuerst der Ehepartner und dann eben die

Speaker:

Kinder. Und dieser Verpflichtung entledige ich mich durch die Ausschlagung

Speaker:

nicht. Und müsste die Beerdigungskosten trotzdem tragen

Speaker:

und kann dann höchstens nach §

Speaker:

1968 BGB versuchen, die Beerdigungskosten gegenüber dem Nachlass

Speaker:

geltend zu machen. Nur wenn der Nachlass überschuldet ist oder da

Speaker:

kein Vermögen da ist, dann bleiben die Beerdigungskosten

Speaker:

halt trotzdem hinterher bei mir hängen. Es gibt

Speaker:

unter bestimmten Möglichkeiten die Möglichkeit,

Speaker:

sich beim Sozialamt einen Teil irgendwie erstatten zu

Speaker:

lassen. Aber da ist eher der Sozialrechtler der richtige Ansprechpartner. Da bin

Speaker:

ich nicht ganz so im Thema, was da die Anforderungen sind, dass

Speaker:

man die erstattet bekommt.

Speaker:

Ja, beziehungsweise jetzt, die ich meine, meinen anderen Bereich, da übernimmt

Speaker:

dann das Sozialamt. Dann ist es aber teilweise auch so,

Speaker:

dass dann der Verstorbene beerdigt wird. Und die Verwandten bekommen

Speaker:

nachher dann irgendwann mal gesagt, wo er beerdigt worden ist und wann die

Speaker:

Beerdigung ist. Aber wie gesagt, da sind wir in einem ganz

Speaker:

anderen Bereich. Ja, jetzt ist es so, jetzt habe

Speaker:

ich die Vermutung, dass da relativ viel Schulden

Speaker:

auf mich zukommen würden. Was muss ich da eigentlich machen?

Speaker:

Wie gehe ich da an

Speaker:

mich vor? Also wenn ich jetzt geerbt habe und dann kriege ich

Speaker:

das entweder ja relativ zügig mit,

Speaker:

dass ich möglicherweise Erbe sein

Speaker:

könnte, oder mich schreibt das Nachlassgericht an, dass ich als Erbe in

Speaker:

Betracht komme, dann stehe ich ja oftmals, wenn ich insbesondere keinen Kontakt mehr

Speaker:

zu dem Verstorbenen hatte, vor der Problematik: Nehme

Speaker:

ich die Erbschaft an oder schlage ich sie

Speaker:

aus? Und spätestens dann bietet oder empfiehlt es

Speaker:

sich oftmals, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar

Speaker:

zur Beratung hinzuzuziehen. Wenn ich

Speaker:

jetzt eher in die südlichen Bundesländer komme, also

Speaker:

Bayern, Baden-Württemberg oder auch Sachsen, wo eben eine strikte Trennung ist

Speaker:

zwischen Anwalt und Notar, wäre meine Empfehlung tendenziell lieber

Speaker:

eher zum Fachanwalt für Erbrecht zu gehen, weil der nimmt sich Zeit für

Speaker:

die Beratung. Das, was ich so mitbekommen habe, ist, dass die Notarkollegen

Speaker:

da unten mit der Beratung sehr zurückhaltend sind und im Zweifel

Speaker:

dann eher lieber sagen, geh mal zum Anwalt und lass

Speaker:

dich beraten, der dann versucht,

Speaker:

bestmöglich mit einem zusammen in die Glaskugel zu schauen. Weil

Speaker:

viele Informationen kriegt man vorher oftmals

Speaker:

nicht. Also ich hatte jetzt vor kurzem einen Fall, da kamen die Kinder, und da

Speaker:

hatte der Vater den Kindern schon gesagt, wenn ich irgendwann mal sterbe, dann schlagt

Speaker:

ihr aus. Das ist eine relativ

Speaker:

klare Sache. Wenn der das schon sagt, so, dann sollte man sich

Speaker:

dem Rat fügen. Habe jetzt aber

Speaker:

auch wieder, weiß nicht, vor einer Woche war jemand da, die ließen sich

Speaker:

beraten zur Ausschlagung, und da war

Speaker:

schon klar, Grundbesitz ist da, und da war meine Tendenz schon, ich

Speaker:

würde es glaube ich nicht ausschlagen. Stellt sich jetzt raus,

Speaker:

Nachlass 1,1 Millionen. Also das

Speaker:

von bis, alles dabei, was man

Speaker:

so bekommen kann. Ja, und wenn ich mich dann,

Speaker:

wenn ich, ja. Wir hatten es ja vorhin schon von der

Speaker:

Uhr, muss ich, kann ich das im Endeffekt machen, wann ich es will, oder

Speaker:

muss ich da ganz schnell jetzt irgendwie anrufen?

Speaker:

Also die Ausschlagungsfrist, die das Gesetz vorsieht, sind 6

Speaker:

Wochen nach Kenntnis und Anfall dem Grunde

Speaker:

der Berufung. So, und dann wird es aber schon relativ, für

Speaker:

den Laien relativ knifflig, diese Frist immer

Speaker:

genau zu berechnen. Deshalb bietet es sich schon an, wenn ich mitkriege,

Speaker:

der ist verstorben, dann zeitnah, also schon

Speaker:

innerhalb von 1 bis 2 Wochen, beim Rechtsanwalt anzurufen,

Speaker:

um mich beraten zu lassen, und nicht irgendwie

Speaker:

3 Tage, bevor die 6 Wochen abgelaufen sind. Weshalb ist das

Speaker:

jetzt so diffizil für den Laien, das

Speaker:

zu berechnen? Also relativ einfach ist ja zu berechnen: 6

Speaker:

Wochen ab Todestag, das kriegt

Speaker:

jeder hin. Sondern gibt es aber im Gesetz wieder die Ausnahme,

Speaker:

dass wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, dann beginnt

Speaker:

die 6-Wochen-Frist erst dann zu laufen, wenn ich das Testament vom Nachlassgericht

Speaker:

zugeschickt habe. Also da kann ich auf einmal eine sehr viel

Speaker:

längere Zeit

Speaker:

haben, als ich möglicherweise von

Speaker:

ausgehe. Und die Rechtsprechung ist zum Beispiel mittlerweile auch so weit,

Speaker:

dass sie sagt, wenn ich seit Jahren keinen Kontakt zum Beispiel

Speaker:

zu meinen Eltern gehabt habe, dann kann ich eigentlich davon ausgehen,

Speaker:

dass die mich wohl nicht zum Erben einsetzen

Speaker:

würden, also wohl ein Testament gemacht haben, sodass man

Speaker:

da dann auch relativ gut argumentieren kann, dass eben auch, wenn sie

Speaker:

keins gemacht haben, und der

Speaker:

Familienkontakt abgerissen ist, eben die Ausschlagungsfrist nicht direkt

Speaker:

am Todestag begonnen zu laufen hat. Also es ist nicht

Speaker:

nur erforderlich, dass ich Kenntnis vom Tod habe, sondern auch,

Speaker:

dass ich Erbe werde. Also zum Beispiel eben, es gibt

Speaker:

kein Testament. Und wenn es Testament gibt, dann geht die Ausschlagungsfrist halt

Speaker:

sehr viel später los. Ja. Wie ist

Speaker:

das jetzt? Nehmen wir an, ich würde jetzt bei dir in

Speaker:

Celle wohnen. Wo müsste ich im Endeffekt hingehen? Oder was würdest du mir jetzt empfehlen?

Speaker:

Muss ich jetzt zum Amtsgericht gehen oder was muss

Speaker:

ich denn tun? Ja, also die Ausschlagung

Speaker:

muss öffentlich beglaubigt werden. Das heißt, dafür kann ich

Speaker:

entweder zum Nachlassgericht, also

Speaker:

dem Amtsgericht, entweder das Amtsgericht, an dem ich wohne, oder

Speaker:

dort, wo der Erblasser gewohnt hat. Beide Amtsgerichte

Speaker:

sind zuständig für die

Speaker:

Ausschlagung. Und die Alternative ist, zum

Speaker:

Notar zu gehen. Das wäre, wer in dem Fall könnte ich das auch sein, weil

Speaker:

ich auch Notar bin. Der Vorteil

Speaker:

aus meiner Sicht, dass ich zum Notar gehe, ist,

Speaker:

dass der sehr viel besser das beraten kann und in der Regel auch

Speaker:

besser übersieht. Beim Nachlassgericht macht es ein Rechtspfleger, der

Speaker:

da keine große Beratung macht, sondern da ruft man an und sagt,

Speaker:

Ich möchte ausschlagen, dann bereitet der das vor und der fragt nicht danach,

Speaker:

was ist denn jetzt eigentlich die

Speaker:

Motivation auszuschlagen? Und der zweite Nachteil beim Nachlassgericht ist aus meiner

Speaker:

Sicht, also wenn Sie jetzt hier, wenn man jetzt hier beim Amtsgericht Celle anrufen

Speaker:

würde, dann kriegt man Termin so 2 bis 3 Tage bevor

Speaker:

die Ausschlagungsfrist abläuft. Also ich kriege beim Notar sehr

Speaker:

viel schneller einen Termin. Und da sind bei uns die

Speaker:

Mitarbeiter auch drauf geschult, dass wenn jemand hier anruft und sagt, ich muss ausschlagen, dann

Speaker:

kriegt er in der Regel irgendwie innerhalb der nächsten 2 bis 3 Tage einen Termin,

Speaker:

damit wir das vorher mit dem einmal vernünftig besprechen können und nicht

Speaker:

irgendwie am Tag der Ausschlagung so

Speaker:

eine Holterdiepolter-Entscheidung getroffen werden muss. Und hast

Speaker:

du jetzt dann, nehmen wir an, ich hätte dich jetzt beauftragt, hast du

Speaker:

jetzt eine Möglichkeit, dir als

Speaker:

Anwalt einen Überblick zu verschaffen, dass wirklich

Speaker:

klar ist, Da gibt es eben dieses Häuschen, du hast eben gesagt, wir haben

Speaker:

1, so und so Millionen da gewonnen.

Speaker:

Oder du siehst dann auf einmal, Mensch, das sind Schulden

Speaker:

noch und nöcher, die vorher keiner gesehen

Speaker:

hat. Also Stichwort, ich sage mal, Einsicht

Speaker:

oder Geheimnisse. Ja. Also wenn ich als Notar tätig werde,

Speaker:

kann ich zumindest mal ins

Speaker:

Testamentsregister reinschauen. Und gucken, hat er möglicherweise

Speaker:

Testament errichtet. Einzelheiten zu den Vermögenswerten in

Speaker:

Anspruch zu nehmen, ist mir als Anwalt oder als Notar faktisch

Speaker:

auch nicht möglich. Was man machen kann, wenn man

Speaker:

ein bisschen später angeschrieben wird vom Nachlassgericht, dass man als Erbe

Speaker:

in Betracht kommt, dass man versucht, kurzfristig noch Einsicht

Speaker:

in die Nachlassakte zu bekommen. Weil da ergibt sich

Speaker:

manchmal schon raus, dass sich Gläubiger ans Nachlassgericht gewendet haben und gesagt

Speaker:

haben, wir haben ja noch Forderungen in der und der Höhe,

Speaker:

die wollen wir gegenüber dem Nachlass geltend machen. Aber

Speaker:

in dieser Ausschlagungsfrist, wenn man jetzt

Speaker:

nicht irgendwie selber vorher den Erblasser vernünftig gut gekannt hat oder

Speaker:

auch Zugang zu

Speaker:

den persönlichen Unterlagen hat, Dann ist es faktisch ausgeschlossen, das

Speaker:

vernünftig in Erfahrung zu bringen, weil die Banken erteilen mir keine

Speaker:

Auskunft. Es sei denn, ich habe irgendwie eine notarielle Generalvollmacht

Speaker:

oder Bankvollmacht. Ansonsten sagen die einem, ich brauche einen Erbschein.

Speaker:

Und Voraussetzung dafür, dass ich den Erbschein bekomme, ist, dass ich die Erbschaft angenommen habe.

Speaker:

Und dann ist der Zug mit

Speaker:

der Ausschlagung abgefahren. Man kann ihn vielleicht noch

Speaker:

wieder anders aufs Gleis setzen, wenn ich dann die Annahme

Speaker:

der Erbschaft ausschlage. Also das ist nicht automatisch so, wenn

Speaker:

ich die Ausschlagungsfrist versäumt habe, dass dann das Kind

Speaker:

endgültig in den Brunnen gefallen ist. Man kann schon versuchen, das Kind

Speaker:

wieder raufzuholen, aber ist natürlich sehr viel einfacher, wenn ich es gleich

Speaker:

vernünftig mache und nicht hinterher versuchen

Speaker:

muss, wieder was zu beheben, was möglicherweise falsch

Speaker:

gelaufen ist. Ich hatte vor einem Jahr ungefähr mal

Speaker:

die Kim Skorupa im Interview. Kim Skorupa

Speaker:

ist von Kritik Reform. Und

Speaker:

die sagte, unsere ersten 3 Handlungsgründe sind unter

Speaker:

anderem Tod und Trauer seit Jahren. Wie ist das? Ich habe jetzt

Speaker:

mein Erbe angetreten und nach einem halben Jahr kommt gerade

Speaker:

auch die Internetfirma XY und sagt, aber jetzt

Speaker:

hätten wir gerne von dir noch die 50.000 €. Was passiert

Speaker:

denn danach, wenn das eigentlich abgeschlossen ist? Muss ich dann

Speaker:

die 50.000 bezahlen? Oder habe ich da eine Chance? Also da

Speaker:

hat man eine Chance, wenn der Fall eintritt, auf jeden

Speaker:

Fall zu einem Spezialisten, entweder

Speaker:

Erbrecht oder Insolvenzrecht, gehen. Oftmals, also ist schon so, dass wir häufiger auch Fälle haben,

Speaker:

wo wir dann mit Insolvenzrechtlern zusammenarbeiten. Also zum einen

Speaker:

kann ich probieren, kriege ich die Annahme

Speaker:

der Erbschaft noch wieder raus, indem ich sage, Ich habe

Speaker:

mich im Irrtum befunden. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass

Speaker:

der Nachlass nicht überschuldet ist. Jetzt stellt sich heraus, der

Speaker:

Nachlass ist überschuldet. Ich war im Irrtum, deshalb fechte ich die

Speaker:

Annahme der Erbschaft an. Wenn das

Speaker:

geht, das geht manchmal, gerade wenn ich irgendwie nachweisen kann, ich habe mir versucht, bestmöglich

Speaker:

einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, dann

Speaker:

kann ich mich kann ich versuchen, das noch mal auszustatten. Wenn

Speaker:

das möglicherweise nicht mehr funktioniert, dann sieht das

Speaker:

Gesetz auch bei Annahme der Erbschaft

Speaker:

vor, dass ich entweder eine Nachlassverwaltung oder

Speaker:

ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragen kann.

Speaker:

Und wenn dieses

Speaker:

Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn nicht ausreichend

Speaker:

Vermögen vorhanden ist, mangels Masse abgelehnt wird, dann führt das dazu,

Speaker:

dass nur der Nachlass

Speaker:

für die Verbindlichkeiten haftet. Okay, es gibt darüber

Speaker:

hinaus auch noch die Möglichkeit,

Speaker:

das nennt sich Dürftigkeitseinrede, die ich

Speaker:

gegenüber dem Schuldner, gegenüber dem Gläubiger erheben kann. Das ist

Speaker:

aber nur dann zulässig,

Speaker:

wenn offensichtlich oder klar ist, das Geld reicht nicht

Speaker:

aus für ein Nachlassinsolvenzverfahren. Das kann manchmal durchaus fraglich sein. Ist

Speaker:

das so? Deshalb ist meine Empfehlung, in der Regel

Speaker:

eher lieber, dieses Nachlassinsolvenzverfahren zu

Speaker:

versuchen zu betreiben, auch wenn ich dann möglicherweise die Kosten für

Speaker:

die Begutachtung des Nachlasses

Speaker:

durch einen Insolvenzrechtler möglicherweise aus eigener Tasche zahlen muss. Aber

Speaker:

dann habe ich gegebenenfalls, oder habe ich, wenn ich, wenn

Speaker:

es abgelehnt wird mangels Masse, jedenfalls hinterher schwarz auf weiß

Speaker:

vom Gericht, dass mangels Masse abgelehnt worden, und kann

Speaker:

das den Gläubigern vorhalten. Okay, okay. Wie

Speaker:

ist das? Ich habe ja nun jetzt Mitarbeiter auch

Speaker:

aus anderen Ländern, Internationales, oder eben halt

Speaker:

der Vater des Verstorbenen lebt in der

Speaker:

Türkei. Ja, wie läuft denn

Speaker:

das international eigentlich? International ist, solange wir uns in der Europäischen

Speaker:

Union befinden, das alles ganz easy. In der

Speaker:

Europäischen Union haben wir die Europäische Erbrechtsverordnung,

Speaker:

die das anwendbare Erbrecht und auch solche Fragen

Speaker:

zur Zuständigkeit bei Ausschlagungen einheitlich für

Speaker:

Europa regelt. Und da ist es

Speaker:

so vorgesehen, dass wenn ich hier in Deutschland

Speaker:

jetzt zum Beispiel bin, hier meinen Wohnsitz habe, dann

Speaker:

darf ich nach deutschem Erbrecht ausschlagen und die Ausschlagungserklärung

Speaker:

auch an das zielige nachlassgericht

Speaker:

schicken. Die können damit nichts anfangen, die stempeln das einmal ab, dass

Speaker:

das bei denen eingegangen ist, und dann reicht das

Speaker:

aus, um innerhalb Europa nachzuweisen, dass sie

Speaker:

rechtzeitig ausgeschlagen haben. So, wenn ich

Speaker:

jetzt im außereuropäischen Ausland unterwegs bin,

Speaker:

das wird dann im

Speaker:

Endeffekt ja relativ schwierig,

Speaker:

weil Ich kann mit Mühe, sage ich mal, kriege ich raus, wieso

Speaker:

das klar läuft in den

Speaker:

europäischen Mitgliedsländern. Aber wenn du mich jetzt irgendwie fragst, wie ist das Erbrecht in Thailand,

Speaker:

wie schlicht man da aus, kann ich nur

Speaker:

die Achseln zuckeln, weiß ich nicht. Und ich kann auch nicht beurteilen, ob,

Speaker:

wenn wir hier eine Ausschlagung nach deutschem

Speaker:

Recht machen,

Speaker:

das möglicherweise dort anerkannt wird. Da bleibt uns dann

Speaker:

häufig nur die Möglichkeit, als Notare haben wir die Möglichkeit,

Speaker:

beim Deutschen Notarinstitut Gutachtenaufträge einzureichen, die

Speaker:

dann auch kurzfristig beantwortet werden. Die haben eine Abteilung

Speaker:

für solche internationalen Rechtsfragen, aber wenn die eben sagen, wissen wir auch

Speaker:

nicht so genau, dann bleibt möglicherweise der

Speaker:

Gang zur Botschaft oder zum Generalkonsulat, die ja wissen müssen, wie bei sich

Speaker:

zu Hause das läuft. Meine Erfahrung ist nur

Speaker:

leider, dass die Terminvergabe bei denen noch schlechter ist

Speaker:

als bei den

Speaker:

Gerichten. Oh ja. Aber du sagtest eben Europa. Gilt das

Speaker:

im Endeffekt für EU oder gilt das, was auf dem europäischen

Speaker:

Kontinent ist? Sprichst du das halt, die halbwegs in der Schweiz, die halbwegs

Speaker:

in der Türkei? Die, also

Speaker:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dann muss ich noch einen Zusatz machen,

Speaker:

die, die europäische Erbrechtsverordnung wo die auch gilt, aber

Speaker:

das sind, bei Dänemark bin ich mir gerade nicht sicher, aber sonst gilt sie

Speaker:

bei allen Mitgliedstaaten. Schweiz ist natürlich

Speaker:

nicht Mitglied der Europäischen Union. Bei

Speaker:

der Schweiz weiß ich nicht genau, wie die Regelungen sind, aber die Schweiz hat

Speaker:

den Vorteil, dass

Speaker:

das Zivilgesetzbuch identisch oder sehr ähnlich zu unserem deutschen ist und

Speaker:

man da die Ausschlagungsregeln auch einfach dann nachlesen könnte und dann

Speaker:

entscheiden könnte, ob man es hier vor Ort machen

Speaker:

kann oder eben zur Botschaft muss, um auszuschlagen.

Speaker:

Das vielleicht noch einen kurzen Einwand. Nach

Speaker:

deutschem Recht ist es jedenfalls so, dass wenn ich im Ausland lebe, ich

Speaker:

auch eine verlängerte Ausschlagungsfrist habe. Dann habe ich

Speaker:

nämlich 6 Monate. Okay. Aber ich muss dauerhaft im Ausland leben. Also es

Speaker:

reicht nicht der

Speaker:

Wochenendtrip nach Paris. Um dann die verlängerte Frist für sich in Anspruch

Speaker:

nehmen zu dürfen. Ja. Jetzt gehen wir noch mal von

Speaker:

dem klassischen HR-Bereich weg, sondern eher zu den Mitarbeitern.

Speaker:

Du hast ja nun auch mit den

Speaker:

betroffenen Mitarbeitern zu tun. Wie ist das eigentlich so, dieser Gedanke, ich

Speaker:

bin jetzt das undankbare Kind, wenn

Speaker:

ich es den wenn ich das Erbe ausschlage, ich muss unbedingt doch das

Speaker:

Erbe meiner Familie bedienen und gleichzeitig, ja, wie gehe ich in

Speaker:

dem Moment mit

Speaker:

diesem Konflikt um? Also aus meiner Sicht ist das, ja, ich

Speaker:

versuche die Leute da oftmals eher zu einer rationalen

Speaker:

Betrachtung zu bekommen und denen auch zu verdeutlichen, dass ja die

Speaker:

Ausschlag, also das sagt ja nichts darüber aus, ob ich mich

Speaker:

meinen Eltern weniger verbunden fühle. Und ich bin ja

Speaker:

auch nicht daran gehindert, wenn

Speaker:

ich ausschlage, eine Beerdigung für meine Eltern zu

Speaker:

organisieren und ein Grabmal, so wie die sich das vorgestellt haben,

Speaker:

und auch dafür die Kosten

Speaker:

zu tragen. Aber ich versuche dann immer, den Leuten auch die Frage zu

stellen:

Hätten Ihre Eltern jetzt irgendwie gewollt, dass Sie sich jetzt hier

stellen:

irgendwie Schulden von 100.000 € an die Beine

stellen:

binden und die ein

stellen:

Leben lang abbezahlen müssen. Da werden, glaube ich, die meisten einfach sagen, ja, das hätten

stellen:

meine Eltern auch nicht gewollt, sondern die hätten für mich

stellen:

nur das Beste gewollt. Also aus meiner Sicht ist

stellen:

jetzt nicht die Ausschlagung automatisch, dass man sich

stellen:

irgendwie frevelhaft gegenüber den verstorbenen Eltern

stellen:

verhält, sondern man da einfach versuchen muss, das

stellen:

irgendwie wirklich wirtschaftlich und rational zu betrachten, was

stellen:

für einen selbst am besten ist und was für

stellen:

einen moralisch

stellen:

vertretbar sich anfühlt. Ich gucke jetzt einfach noch mal so ein bisschen zurück.

stellen:

Also ich habe jetzt

stellen:

gehört, ich werde Erbe. Jetzt muss ich

stellen:

entscheiden, geht das in die Miesen? Wenn das in

stellen:

die Miesen geht, Dann kann

stellen:

ich einen

stellen:

Antrag jeweils beim Insolvenzgericht meines Wohnortes

stellen:

oder des Wohnortes des Erblassers

stellen:

stellen. Es wäre gut, wenn ich einen

stellen:

Anwalt an meiner Seite hätte oder

stellen:

zumindest einen Notar, der a) die Wege kennt

stellen:

und der einfach auch da Möglichkeiten hat,

stellen:

da für mich zusprechen, und dann kann ich

stellen:

mich da doch relativ zurücklehnen. Habe ich

stellen:

das so richtig verstanden? Wie meinst du jetzt zurücklehnen? Also

stellen:

im Sinne von, ich habe alles getan und

stellen:

dann läuft das schon. Jetzt im Hinblick, also Ausschlagung ist

stellen:

auch vorgenommen schon, oder? Ausschlagung, ich habe jetzt mit dem Anwalt gesprochen

stellen:

und habe dann auch gesagt, sagt, also da kommt ein

stellen:

Betrag auf mich zu, den kann ich nicht stemmen, den will

stellen:

ich nicht stemmen, und lieber Anwalt, mach das für

stellen:

mich jetzt, oder leite das

stellen:

jetzt für mich ein. Ja, also natürlich,

stellen:

wenn der Notar sagt, der Anwalt sagt, oder

stellen:

Notar kommt oder empfiehlt auszuschlagen, dann würde der

stellen:

Notar entsprechend diese Erklärung vorbereiten., wo

stellen:

ich die dann einmal unterschreiben müsste vor dem Notar und der Notar

stellen:

dann bestätigt, die Person war bei mir, die hat das auch

stellen:

unterschrieben. Und wenn dann der Notar eher

stellen:

serviceorientiert ist, dann wird er die Ausschlagungserklärung

stellen:

auch an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gibt aber auch viele Kollegen,

stellen:

die sagen, uns ist das Haftungsrisiko dafür zu hoch,

stellen:

dass es dann nicht rechtzeitig

stellen:

ankommt. Beim Nachlassgericht und die Erklärung in Papierform den Leuten

stellen:

mitgeben und dann ist es deren Verantwortung, dass

stellen:

es rechtzeitig beim Nachlassgericht

stellen:

im Briefkasten eingeworfen wird. Ja, jetzt frage ich einfach noch

stellen:

mal ganz praktisch. So manche Ämter haben ja im Endeffekt einen Briefkasten vor der

stellen:

Tür. Reicht das, wenn ich das um 23:58 Uhr eingeschmissen habe oder

stellen:

dass es zumindest noch ein Mitarbeiter gesehen hat?

stellen:

Um diesen Tagesstempel zu bekommen? Die

stellen:

Postkästen bei den Gerichten haben eine Klappe,

stellen:

die um 24 Uhr fällt. Also

stellen:

alles, was nach 24 Uhr eingeworfen wird, landet im

stellen:

Endeffekt in einem anderen Kasten, sodass

stellen:

darüber die Gerichte nachvollziehen können, wann es eingeworfen worden ist und

stellen:

damit entsprechend auch der Stempel drauf gelassen. Aber

stellen:

natürlich bietet es sich irgendwie an, wenn ich da irgendwie noch jemanden mitnehme zum

stellen:

Einwurf, der das im Zweifel auch bezeugen kann, dass

stellen:

es rechtzeitig eingeworfen worden ist. Gut, mir fällt im Augenblick nicht

stellen:

mehr viel ein, aber fällt dir noch was ein,

stellen:

was ich noch zum Thema Ausschlagen bedenken

stellen:

sollte? Ich würde vielleicht ein Thema noch zur Ausschlagung

stellen:

sagen. Es gibt auch die Möglichkeit auszuschlagen,

stellen:

damit ich meinen Pflichtteilsanspruch gelten mache, machen kann. Also gibt ja Fälle,

stellen:

wo dann zum Beispiel die, die, der Erblasser setzt sein Kind als Erben ein

stellen:

und dann verteilt er den ganzen Nachlass an andere. Und

stellen:

damit ich dann zumindestens mein

stellen:

Pflichtteil bekomme, kann ich auch ausschlagen.

stellen:

Deshalb bietet es sich im Endeffekt

stellen:

auch da an, also in jedem Fall, sich eigentlich frühzeitig beraten zu lassen. Muss

stellen:

ich ausschlagen oder muss ich nicht ausschlagen? Und

stellen:

gerade wenn ich einen überschuldeten Nachlass habe und der Erblasser

stellen:

in den 10 Jahren davor sein ganzes Vermögen verschenkt hat, dann

stellen:

stehe ich irgendwie vor der Problematik: Will ich die Schulden

stellen:

loswerden oder muss ich mich irgendwie mit den Schulden beschäftigen,

stellen:

damit ich irgendwie noch meinen

stellen:

Pflichtteilsanspruch bekomme? Also diese

stellen:

ganze Ausschlagungsthematik kann relativ schnell komplex

stellen:

Ja, also ich wollte doch mal mit auf den Weg geben, es

stellen:

gibt noch andere Möglichkeiten, wo Ausschlagungen

stellen:

sinnvoll sind, die man oftmals halt als Laie am Anfang

stellen:

überhaupt gar

stellen:

nicht sieht, wo auszuschlagen ist. Und uns ist dann auch erstmal überrascht, wenn

stellen:

ich sage, das kannst du ausschlagen. Manchen ist

stellen:

das auch überhaupt nicht bewusst, manche denken wirklich, ich bin

stellen:

jetzt Erbe, ich muss das antreten.

stellen:

Ja, das, was ich auch relativ häufig erlebe, ist, dass die Leute einem

stellen:

erzählen, ja, dass ich das automatisch annehme, das wusste ich gar nicht, ich bin

stellen:

davon ausgegangen, ich muss das irgendwie gegenüber dem Gericht auch erklären,

stellen:

dass ich es annehme. Oder so. Das ist

stellen:

halt nicht so. Das passiert automatisch,

stellen:

wenn ich nichts mache. Ja. Lieber Jan, ich sage dir

stellen:

mal ganz, ganz herzlichen Dank. In den Shownotes verlinken

stellen:

wir gerne noch auf dich

stellen:

bzw. auf eure Kanzlei. Und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,

stellen:

wenn ihr weitere Fragen habt, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder

stellen:

ihr schaut in den Shownotes nach den Kontaktdaten von

stellen:

Jan, oder ihr

stellen:

schreibt mir unter podcast@trauermanager.de eine Mail, und wir

stellen:

kümmern uns um eure Fragen, beziehungsweise ich leite sie dann an den Jan

stellen:

weiter. Lieber Jan, ganz herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast. Vielen

stellen:

Dank, dass ich hier sein

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