Bisweilen der Schock, wenn es ans Erbe geht.
Ein Erbe kann auch massig Schulden umfassen. Nicht immer ist es das Häuschen am See oder der Diamant oder das dicke Aktienpaket.
Und wenn dem so ist oder zumindest so sein könnte, dann tickt mit dem Tod die Uhr. Denn eines ist sicher, wer nichts macht, erbt in Deutschland und Europa automatisch - auch die Schulden.
Jan Hindahl ist Notar und Rechtsanwalt in Celle und ein gefragter Spezialist auf diesem Rechtsgebiet. Er hat in seiner Kanzlei ebenfalls Mitarbeiter und erlebt gerade wieder, wie wichtig es ist, Mitarbeiter auch bei privaten Krisen zu unterstützen und damit die Mitarbeiterbindung zu verstärken.
Im Interview sprechen wir über Ausschlagungsgründe, über das Verfahren und was zu beachten ist. Wir sprechen aber auch über die Gewissensbisse von Menschen, ein Erbe auszuschlagen.
Danke Jan!
Kontakt:
https://www.linkedin.com/in/jan-hindahl-42813b261
oder über die Kanzlei: https://scharfrechtsanwaelte.de
Das Gespräch fand am 19.2 2026 statt.
-
----------
Wir sind das
Ingenieurbüro Heinke Wedler, Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement. - Laudenbach/Bergstraße
Wir stehen für gesundes Arbeiten und Handlungsfähigkeit von Unternehmen.
Abonniere unseren Newsletter hier auf https://trauermanager.de
Dein Gastgeber im Podcast: Stefan Hund, Trauermanager
Willst Du mehr über uns wissen: https://trauermanager.de/ueber-uns
Die Hintergrundmusik: One Last Time by Dan Phillipson - Lic by Premiumbeat
Die Fotos unserer Gäste werden uns - gemäß unserer Bedingungen - immer frei von Rechten Dritter - also privat - zur Verfügung gestellt.
Wenn ein Mitarbeiter einen Angehörigen verloren hat, bleibt die Welt
Speaker:stehen. Aber die juristische Uhr tickt. Es
Speaker:geht um diese Uhr um Erbrecht und
Speaker:möglicherweise auch um die Ausplagung eines Erbes.
Speaker:Der Mitarbeiter geht Kopf, wenn der
Speaker:Verwandte plötzlich stirbt und sagt: Ich habe Schulden
Speaker:hinterlassen. Hierfür habe ich mir heute
Speaker:einen versierten Fachanwalt für Erbrecht eingeladen, Jan
Speaker:Hindahl. Herzlich willkommen hier im
Speaker:Podcast. Vielen Dank für die
Speaker:Einladung. Liebe Hörerinnen und Hörer, herzlich willkommen hier im Podcast von Das Schwere leicht
Speaker:gesagt, dem Podcast des Trauermanagers. Und hier geht es wie immer
Speaker:um alle Themen rund um das Thema Trauer eines
Speaker:Mitarbeiters, Trauer am Arbeitsplatz.
Speaker:Ja,
Speaker:Erbrechtsausschlagung, einen versierten
Speaker:Fachanwalt, Jan Hindal. Herzlich willkommen, Jan, hier
Speaker:im Podcast. Herzlich willkommen, dass du dir Zeit nimmst.
Speaker:Sehr gerne. Du bist
Speaker:oben, was heißt oben, ja, von mir aus nördlich in
Speaker:Celle und hast unter anderem
Speaker:da viel mit Erbrecht zu tun. Und wenn ich an
Speaker:Erbrecht denke, dann denke ich an staubige
Speaker:Akten und es ist einfach
Speaker:so schwer. Warum könnte dieses Thema
Speaker:Erbrecht und Erbrechtsausschlagung ein Thema für
Speaker:die Personalabteilung von Unternehmen sein, die
Speaker:ja eher an Fachkräftemangel denken oder an Employer
Speaker:Branding?
Speaker:Zum einen bin ich ja heute auch als Unternehmer
Speaker:einfach in der Situation, dass ich irgendwie einen Mehrwert für meine
Speaker:Mitarbeiter schaffen muss und denen auch irgendwie bei Sorgen und Nöten
Speaker:zur Seite stehen muss, damit ich sie nach
Speaker:Möglichkeit langfristig auch an mich binde und sie das Gefühl haben, der nimmt meine
Speaker:Sorgen und Nöte ernst. Sodass es da
Speaker:durchaus auch für die Personalabteilung gut ist, wenn die mitkriegen, dass ein
Speaker:Arbeitnehmer irgendwelche Probleme in einem bestimmten Bereich hat,
Speaker:dem sagen können, hier, mit dem Problem kannst du dich an die und die Person
Speaker:wenden, die hilft dir da. Und das andere ist natürlich, das erlebe ich
Speaker:gerade selbst bei uns in der Kanzlei, eine Mitarbeiterin lässt sich gerade scheiden von ihrem
Speaker:Mann, die ist nur bedingt mit dem Kopf tatsächlich dann immer im
Speaker:Büro, sondern oftmals auch bei den Kindern oder eben auch bei der
Speaker:Scheidungssache. Und wenn man da dem Mitarbeiter diese
Speaker:Sorgen schnellstmöglich nehmen kann, dann hilft er
Speaker:natürlich auch wieder dem Fortkommen des Unternehmens deutlich mehr als jemand, der
Speaker:permanent diese Wolke über sich schweben hat.
Speaker:Ganz klar. Zu dem
Speaker:Stichwort Abschlagung. Was kann man denn
Speaker:eigentlich ausschlagen? Kann man auch die Beerdigungskosten, die jetzt bei uns
Speaker:jetzt im Rhein-Main-Neckar-Gebiet reden wir über 5.000 bis 10.000
Speaker:€, Was kann man eigentlich ausschlagen und was geht es da
Speaker:eigentlich? Also die Ausschlagung an sich kann ich
Speaker:nur die Erbschaft, das ist auch im
Speaker:Gesetz geregelt, nur mit der Ausschlagung der
Speaker:Erbschaft entledige ich mich nicht möglicherweise der Verpflichtung,
Speaker:die Beerdigungskosten zu übernehmen,
Speaker:denn die Verpflichtung zur Übernahme der
Speaker:Beerdigungskosten kommen aus einem ganz anderen Rechtsgebiet, nämlich dem öffentlichen Recht,
Speaker:wo man sagt, zur Gefahrenabwehr ist es erforderlich, dass
Speaker:Verstorbene zeitnah beerdigt werden und der Gesetzgeber natürlich
Speaker:ein Interesse daran hat, dass er dafür die Kosten nicht zu tragen
Speaker:hat, sodass die Länder in ihren
Speaker:landesspezifischen Bestattungsgesetzen immer geregelt haben, wer für die
Speaker:Bestattung verantwortlich ist und wer dann eben auch die Kosten zu tragen
Speaker:hat. Das ist in der Regel zuerst der Ehepartner und dann eben die
Speaker:Kinder. Und dieser Verpflichtung entledige ich mich durch die Ausschlagung
Speaker:nicht. Und müsste die Beerdigungskosten trotzdem tragen
Speaker:und kann dann höchstens nach §
Speaker:1968 BGB versuchen, die Beerdigungskosten gegenüber dem Nachlass
Speaker:geltend zu machen. Nur wenn der Nachlass überschuldet ist oder da
Speaker:kein Vermögen da ist, dann bleiben die Beerdigungskosten
Speaker:halt trotzdem hinterher bei mir hängen. Es gibt
Speaker:unter bestimmten Möglichkeiten die Möglichkeit,
Speaker:sich beim Sozialamt einen Teil irgendwie erstatten zu
Speaker:lassen. Aber da ist eher der Sozialrechtler der richtige Ansprechpartner. Da bin
Speaker:ich nicht ganz so im Thema, was da die Anforderungen sind, dass
Speaker:man die erstattet bekommt.
Speaker:Ja, beziehungsweise jetzt, die ich meine, meinen anderen Bereich, da übernimmt
Speaker:dann das Sozialamt. Dann ist es aber teilweise auch so,
Speaker:dass dann der Verstorbene beerdigt wird. Und die Verwandten bekommen
Speaker:nachher dann irgendwann mal gesagt, wo er beerdigt worden ist und wann die
Speaker:Beerdigung ist. Aber wie gesagt, da sind wir in einem ganz
Speaker:anderen Bereich. Ja, jetzt ist es so, jetzt habe
Speaker:ich die Vermutung, dass da relativ viel Schulden
Speaker:auf mich zukommen würden. Was muss ich da eigentlich machen?
Speaker:Wie gehe ich da an
Speaker:mich vor? Also wenn ich jetzt geerbt habe und dann kriege ich
Speaker:das entweder ja relativ zügig mit,
Speaker:dass ich möglicherweise Erbe sein
Speaker:könnte, oder mich schreibt das Nachlassgericht an, dass ich als Erbe in
Speaker:Betracht komme, dann stehe ich ja oftmals, wenn ich insbesondere keinen Kontakt mehr
Speaker:zu dem Verstorbenen hatte, vor der Problematik: Nehme
Speaker:ich die Erbschaft an oder schlage ich sie
Speaker:aus? Und spätestens dann bietet oder empfiehlt es
Speaker:sich oftmals, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar
Speaker:zur Beratung hinzuzuziehen. Wenn ich
Speaker:jetzt eher in die südlichen Bundesländer komme, also
Speaker:Bayern, Baden-Württemberg oder auch Sachsen, wo eben eine strikte Trennung ist
Speaker:zwischen Anwalt und Notar, wäre meine Empfehlung tendenziell lieber
Speaker:eher zum Fachanwalt für Erbrecht zu gehen, weil der nimmt sich Zeit für
Speaker:die Beratung. Das, was ich so mitbekommen habe, ist, dass die Notarkollegen
Speaker:da unten mit der Beratung sehr zurückhaltend sind und im Zweifel
Speaker:dann eher lieber sagen, geh mal zum Anwalt und lass
Speaker:dich beraten, der dann versucht,
Speaker:bestmöglich mit einem zusammen in die Glaskugel zu schauen. Weil
Speaker:viele Informationen kriegt man vorher oftmals
Speaker:nicht. Also ich hatte jetzt vor kurzem einen Fall, da kamen die Kinder, und da
Speaker:hatte der Vater den Kindern schon gesagt, wenn ich irgendwann mal sterbe, dann schlagt
Speaker:ihr aus. Das ist eine relativ
Speaker:klare Sache. Wenn der das schon sagt, so, dann sollte man sich
Speaker:dem Rat fügen. Habe jetzt aber
Speaker:auch wieder, weiß nicht, vor einer Woche war jemand da, die ließen sich
Speaker:beraten zur Ausschlagung, und da war
Speaker:schon klar, Grundbesitz ist da, und da war meine Tendenz schon, ich
Speaker:würde es glaube ich nicht ausschlagen. Stellt sich jetzt raus,
Speaker:Nachlass 1,1 Millionen. Also das
Speaker:von bis, alles dabei, was man
Speaker:so bekommen kann. Ja, und wenn ich mich dann,
Speaker:wenn ich, ja. Wir hatten es ja vorhin schon von der
Speaker:Uhr, muss ich, kann ich das im Endeffekt machen, wann ich es will, oder
Speaker:muss ich da ganz schnell jetzt irgendwie anrufen?
Speaker:Also die Ausschlagungsfrist, die das Gesetz vorsieht, sind 6
Speaker:Wochen nach Kenntnis und Anfall dem Grunde
Speaker:der Berufung. So, und dann wird es aber schon relativ, für
Speaker:den Laien relativ knifflig, diese Frist immer
Speaker:genau zu berechnen. Deshalb bietet es sich schon an, wenn ich mitkriege,
Speaker:der ist verstorben, dann zeitnah, also schon
Speaker:innerhalb von 1 bis 2 Wochen, beim Rechtsanwalt anzurufen,
Speaker:um mich beraten zu lassen, und nicht irgendwie
Speaker:3 Tage, bevor die 6 Wochen abgelaufen sind. Weshalb ist das
Speaker:jetzt so diffizil für den Laien, das
Speaker:zu berechnen? Also relativ einfach ist ja zu berechnen: 6
Speaker:Wochen ab Todestag, das kriegt
Speaker:jeder hin. Sondern gibt es aber im Gesetz wieder die Ausnahme,
Speaker:dass wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, dann beginnt
Speaker:die 6-Wochen-Frist erst dann zu laufen, wenn ich das Testament vom Nachlassgericht
Speaker:zugeschickt habe. Also da kann ich auf einmal eine sehr viel
Speaker:längere Zeit
Speaker:haben, als ich möglicherweise von
Speaker:ausgehe. Und die Rechtsprechung ist zum Beispiel mittlerweile auch so weit,
Speaker:dass sie sagt, wenn ich seit Jahren keinen Kontakt zum Beispiel
Speaker:zu meinen Eltern gehabt habe, dann kann ich eigentlich davon ausgehen,
Speaker:dass die mich wohl nicht zum Erben einsetzen
Speaker:würden, also wohl ein Testament gemacht haben, sodass man
Speaker:da dann auch relativ gut argumentieren kann, dass eben auch, wenn sie
Speaker:keins gemacht haben, und der
Speaker:Familienkontakt abgerissen ist, eben die Ausschlagungsfrist nicht direkt
Speaker:am Todestag begonnen zu laufen hat. Also es ist nicht
Speaker:nur erforderlich, dass ich Kenntnis vom Tod habe, sondern auch,
Speaker:dass ich Erbe werde. Also zum Beispiel eben, es gibt
Speaker:kein Testament. Und wenn es Testament gibt, dann geht die Ausschlagungsfrist halt
Speaker:sehr viel später los. Ja. Wie ist
Speaker:das jetzt? Nehmen wir an, ich würde jetzt bei dir in
Speaker:Celle wohnen. Wo müsste ich im Endeffekt hingehen? Oder was würdest du mir jetzt empfehlen?
Speaker:Muss ich jetzt zum Amtsgericht gehen oder was muss
Speaker:ich denn tun? Ja, also die Ausschlagung
Speaker:muss öffentlich beglaubigt werden. Das heißt, dafür kann ich
Speaker:entweder zum Nachlassgericht, also
Speaker:dem Amtsgericht, entweder das Amtsgericht, an dem ich wohne, oder
Speaker:dort, wo der Erblasser gewohnt hat. Beide Amtsgerichte
Speaker:sind zuständig für die
Speaker:Ausschlagung. Und die Alternative ist, zum
Speaker:Notar zu gehen. Das wäre, wer in dem Fall könnte ich das auch sein, weil
Speaker:ich auch Notar bin. Der Vorteil
Speaker:aus meiner Sicht, dass ich zum Notar gehe, ist,
Speaker:dass der sehr viel besser das beraten kann und in der Regel auch
Speaker:besser übersieht. Beim Nachlassgericht macht es ein Rechtspfleger, der
Speaker:da keine große Beratung macht, sondern da ruft man an und sagt,
Speaker:Ich möchte ausschlagen, dann bereitet der das vor und der fragt nicht danach,
Speaker:was ist denn jetzt eigentlich die
Speaker:Motivation auszuschlagen? Und der zweite Nachteil beim Nachlassgericht ist aus meiner
Speaker:Sicht, also wenn Sie jetzt hier, wenn man jetzt hier beim Amtsgericht Celle anrufen
Speaker:würde, dann kriegt man Termin so 2 bis 3 Tage bevor
Speaker:die Ausschlagungsfrist abläuft. Also ich kriege beim Notar sehr
Speaker:viel schneller einen Termin. Und da sind bei uns die
Speaker:Mitarbeiter auch drauf geschult, dass wenn jemand hier anruft und sagt, ich muss ausschlagen, dann
Speaker:kriegt er in der Regel irgendwie innerhalb der nächsten 2 bis 3 Tage einen Termin,
Speaker:damit wir das vorher mit dem einmal vernünftig besprechen können und nicht
Speaker:irgendwie am Tag der Ausschlagung so
Speaker:eine Holterdiepolter-Entscheidung getroffen werden muss. Und hast
Speaker:du jetzt dann, nehmen wir an, ich hätte dich jetzt beauftragt, hast du
Speaker:jetzt eine Möglichkeit, dir als
Speaker:Anwalt einen Überblick zu verschaffen, dass wirklich
Speaker:klar ist, Da gibt es eben dieses Häuschen, du hast eben gesagt, wir haben
Speaker:1, so und so Millionen da gewonnen.
Speaker:Oder du siehst dann auf einmal, Mensch, das sind Schulden
Speaker:noch und nöcher, die vorher keiner gesehen
Speaker:hat. Also Stichwort, ich sage mal, Einsicht
Speaker:oder Geheimnisse. Ja. Also wenn ich als Notar tätig werde,
Speaker:kann ich zumindest mal ins
Speaker:Testamentsregister reinschauen. Und gucken, hat er möglicherweise
Speaker:Testament errichtet. Einzelheiten zu den Vermögenswerten in
Speaker:Anspruch zu nehmen, ist mir als Anwalt oder als Notar faktisch
Speaker:auch nicht möglich. Was man machen kann, wenn man
Speaker:ein bisschen später angeschrieben wird vom Nachlassgericht, dass man als Erbe
Speaker:in Betracht kommt, dass man versucht, kurzfristig noch Einsicht
Speaker:in die Nachlassakte zu bekommen. Weil da ergibt sich
Speaker:manchmal schon raus, dass sich Gläubiger ans Nachlassgericht gewendet haben und gesagt
Speaker:haben, wir haben ja noch Forderungen in der und der Höhe,
Speaker:die wollen wir gegenüber dem Nachlass geltend machen. Aber
Speaker:in dieser Ausschlagungsfrist, wenn man jetzt
Speaker:nicht irgendwie selber vorher den Erblasser vernünftig gut gekannt hat oder
Speaker:auch Zugang zu
Speaker:den persönlichen Unterlagen hat, Dann ist es faktisch ausgeschlossen, das
Speaker:vernünftig in Erfahrung zu bringen, weil die Banken erteilen mir keine
Speaker:Auskunft. Es sei denn, ich habe irgendwie eine notarielle Generalvollmacht
Speaker:oder Bankvollmacht. Ansonsten sagen die einem, ich brauche einen Erbschein.
Speaker:Und Voraussetzung dafür, dass ich den Erbschein bekomme, ist, dass ich die Erbschaft angenommen habe.
Speaker:Und dann ist der Zug mit
Speaker:der Ausschlagung abgefahren. Man kann ihn vielleicht noch
Speaker:wieder anders aufs Gleis setzen, wenn ich dann die Annahme
Speaker:der Erbschaft ausschlage. Also das ist nicht automatisch so, wenn
Speaker:ich die Ausschlagungsfrist versäumt habe, dass dann das Kind
Speaker:endgültig in den Brunnen gefallen ist. Man kann schon versuchen, das Kind
Speaker:wieder raufzuholen, aber ist natürlich sehr viel einfacher, wenn ich es gleich
Speaker:vernünftig mache und nicht hinterher versuchen
Speaker:muss, wieder was zu beheben, was möglicherweise falsch
Speaker:gelaufen ist. Ich hatte vor einem Jahr ungefähr mal
Speaker:die Kim Skorupa im Interview. Kim Skorupa
Speaker:ist von Kritik Reform. Und
Speaker:die sagte, unsere ersten 3 Handlungsgründe sind unter
Speaker:anderem Tod und Trauer seit Jahren. Wie ist das? Ich habe jetzt
Speaker:mein Erbe angetreten und nach einem halben Jahr kommt gerade
Speaker:auch die Internetfirma XY und sagt, aber jetzt
Speaker:hätten wir gerne von dir noch die 50.000 €. Was passiert
Speaker:denn danach, wenn das eigentlich abgeschlossen ist? Muss ich dann
Speaker:die 50.000 bezahlen? Oder habe ich da eine Chance? Also da
Speaker:hat man eine Chance, wenn der Fall eintritt, auf jeden
Speaker:Fall zu einem Spezialisten, entweder
Speaker:Erbrecht oder Insolvenzrecht, gehen. Oftmals, also ist schon so, dass wir häufiger auch Fälle haben,
Speaker:wo wir dann mit Insolvenzrechtlern zusammenarbeiten. Also zum einen
Speaker:kann ich probieren, kriege ich die Annahme
Speaker:der Erbschaft noch wieder raus, indem ich sage, Ich habe
Speaker:mich im Irrtum befunden. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass
Speaker:der Nachlass nicht überschuldet ist. Jetzt stellt sich heraus, der
Speaker:Nachlass ist überschuldet. Ich war im Irrtum, deshalb fechte ich die
Speaker:Annahme der Erbschaft an. Wenn das
Speaker:geht, das geht manchmal, gerade wenn ich irgendwie nachweisen kann, ich habe mir versucht, bestmöglich
Speaker:einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, dann
Speaker:kann ich mich kann ich versuchen, das noch mal auszustatten. Wenn
Speaker:das möglicherweise nicht mehr funktioniert, dann sieht das
Speaker:Gesetz auch bei Annahme der Erbschaft
Speaker:vor, dass ich entweder eine Nachlassverwaltung oder
Speaker:ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragen kann.
Speaker:Und wenn dieses
Speaker:Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn nicht ausreichend
Speaker:Vermögen vorhanden ist, mangels Masse abgelehnt wird, dann führt das dazu,
Speaker:dass nur der Nachlass
Speaker:für die Verbindlichkeiten haftet. Okay, es gibt darüber
Speaker:hinaus auch noch die Möglichkeit,
Speaker:das nennt sich Dürftigkeitseinrede, die ich
Speaker:gegenüber dem Schuldner, gegenüber dem Gläubiger erheben kann. Das ist
Speaker:aber nur dann zulässig,
Speaker:wenn offensichtlich oder klar ist, das Geld reicht nicht
Speaker:aus für ein Nachlassinsolvenzverfahren. Das kann manchmal durchaus fraglich sein. Ist
Speaker:das so? Deshalb ist meine Empfehlung, in der Regel
Speaker:eher lieber, dieses Nachlassinsolvenzverfahren zu
Speaker:versuchen zu betreiben, auch wenn ich dann möglicherweise die Kosten für
Speaker:die Begutachtung des Nachlasses
Speaker:durch einen Insolvenzrechtler möglicherweise aus eigener Tasche zahlen muss. Aber
Speaker:dann habe ich gegebenenfalls, oder habe ich, wenn ich, wenn
Speaker:es abgelehnt wird mangels Masse, jedenfalls hinterher schwarz auf weiß
Speaker:vom Gericht, dass mangels Masse abgelehnt worden, und kann
Speaker:das den Gläubigern vorhalten. Okay, okay. Wie
Speaker:ist das? Ich habe ja nun jetzt Mitarbeiter auch
Speaker:aus anderen Ländern, Internationales, oder eben halt
Speaker:der Vater des Verstorbenen lebt in der
Speaker:Türkei. Ja, wie läuft denn
Speaker:das international eigentlich? International ist, solange wir uns in der Europäischen
Speaker:Union befinden, das alles ganz easy. In der
Speaker:Europäischen Union haben wir die Europäische Erbrechtsverordnung,
Speaker:die das anwendbare Erbrecht und auch solche Fragen
Speaker:zur Zuständigkeit bei Ausschlagungen einheitlich für
Speaker:Europa regelt. Und da ist es
Speaker:so vorgesehen, dass wenn ich hier in Deutschland
Speaker:jetzt zum Beispiel bin, hier meinen Wohnsitz habe, dann
Speaker:darf ich nach deutschem Erbrecht ausschlagen und die Ausschlagungserklärung
Speaker:auch an das zielige nachlassgericht
Speaker:schicken. Die können damit nichts anfangen, die stempeln das einmal ab, dass
Speaker:das bei denen eingegangen ist, und dann reicht das
Speaker:aus, um innerhalb Europa nachzuweisen, dass sie
Speaker:rechtzeitig ausgeschlagen haben. So, wenn ich
Speaker:jetzt im außereuropäischen Ausland unterwegs bin,
Speaker:das wird dann im
Speaker:Endeffekt ja relativ schwierig,
Speaker:weil Ich kann mit Mühe, sage ich mal, kriege ich raus, wieso
Speaker:das klar läuft in den
Speaker:europäischen Mitgliedsländern. Aber wenn du mich jetzt irgendwie fragst, wie ist das Erbrecht in Thailand,
Speaker:wie schlicht man da aus, kann ich nur
Speaker:die Achseln zuckeln, weiß ich nicht. Und ich kann auch nicht beurteilen, ob,
Speaker:wenn wir hier eine Ausschlagung nach deutschem
Speaker:Recht machen,
Speaker:das möglicherweise dort anerkannt wird. Da bleibt uns dann
Speaker:häufig nur die Möglichkeit, als Notare haben wir die Möglichkeit,
Speaker:beim Deutschen Notarinstitut Gutachtenaufträge einzureichen, die
Speaker:dann auch kurzfristig beantwortet werden. Die haben eine Abteilung
Speaker:für solche internationalen Rechtsfragen, aber wenn die eben sagen, wissen wir auch
Speaker:nicht so genau, dann bleibt möglicherweise der
Speaker:Gang zur Botschaft oder zum Generalkonsulat, die ja wissen müssen, wie bei sich
Speaker:zu Hause das läuft. Meine Erfahrung ist nur
Speaker:leider, dass die Terminvergabe bei denen noch schlechter ist
Speaker:als bei den
Speaker:Gerichten. Oh ja. Aber du sagtest eben Europa. Gilt das
Speaker:im Endeffekt für EU oder gilt das, was auf dem europäischen
Speaker:Kontinent ist? Sprichst du das halt, die halbwegs in der Schweiz, die halbwegs
Speaker:in der Türkei? Die, also
Speaker:Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dann muss ich noch einen Zusatz machen,
Speaker:die, die europäische Erbrechtsverordnung wo die auch gilt, aber
Speaker:das sind, bei Dänemark bin ich mir gerade nicht sicher, aber sonst gilt sie
Speaker:bei allen Mitgliedstaaten. Schweiz ist natürlich
Speaker:nicht Mitglied der Europäischen Union. Bei
Speaker:der Schweiz weiß ich nicht genau, wie die Regelungen sind, aber die Schweiz hat
Speaker:den Vorteil, dass
Speaker:das Zivilgesetzbuch identisch oder sehr ähnlich zu unserem deutschen ist und
Speaker:man da die Ausschlagungsregeln auch einfach dann nachlesen könnte und dann
Speaker:entscheiden könnte, ob man es hier vor Ort machen
Speaker:kann oder eben zur Botschaft muss, um auszuschlagen.
Speaker:Das vielleicht noch einen kurzen Einwand. Nach
Speaker:deutschem Recht ist es jedenfalls so, dass wenn ich im Ausland lebe, ich
Speaker:auch eine verlängerte Ausschlagungsfrist habe. Dann habe ich
Speaker:nämlich 6 Monate. Okay. Aber ich muss dauerhaft im Ausland leben. Also es
Speaker:reicht nicht der
Speaker:Wochenendtrip nach Paris. Um dann die verlängerte Frist für sich in Anspruch
Speaker:nehmen zu dürfen. Ja. Jetzt gehen wir noch mal von
Speaker:dem klassischen HR-Bereich weg, sondern eher zu den Mitarbeitern.
Speaker:Du hast ja nun auch mit den
Speaker:betroffenen Mitarbeitern zu tun. Wie ist das eigentlich so, dieser Gedanke, ich
Speaker:bin jetzt das undankbare Kind, wenn
Speaker:ich es den wenn ich das Erbe ausschlage, ich muss unbedingt doch das
Speaker:Erbe meiner Familie bedienen und gleichzeitig, ja, wie gehe ich in
Speaker:dem Moment mit
Speaker:diesem Konflikt um? Also aus meiner Sicht ist das, ja, ich
Speaker:versuche die Leute da oftmals eher zu einer rationalen
Speaker:Betrachtung zu bekommen und denen auch zu verdeutlichen, dass ja die
Speaker:Ausschlag, also das sagt ja nichts darüber aus, ob ich mich
Speaker:meinen Eltern weniger verbunden fühle. Und ich bin ja
Speaker:auch nicht daran gehindert, wenn
Speaker:ich ausschlage, eine Beerdigung für meine Eltern zu
Speaker:organisieren und ein Grabmal, so wie die sich das vorgestellt haben,
Speaker:und auch dafür die Kosten
Speaker:zu tragen. Aber ich versuche dann immer, den Leuten auch die Frage zu
stellen:Hätten Ihre Eltern jetzt irgendwie gewollt, dass Sie sich jetzt hier
stellen:irgendwie Schulden von 100.000 € an die Beine
stellen:binden und die ein
stellen:Leben lang abbezahlen müssen. Da werden, glaube ich, die meisten einfach sagen, ja, das hätten
stellen:meine Eltern auch nicht gewollt, sondern die hätten für mich
stellen:nur das Beste gewollt. Also aus meiner Sicht ist
stellen:jetzt nicht die Ausschlagung automatisch, dass man sich
stellen:irgendwie frevelhaft gegenüber den verstorbenen Eltern
stellen:verhält, sondern man da einfach versuchen muss, das
stellen:irgendwie wirklich wirtschaftlich und rational zu betrachten, was
stellen:für einen selbst am besten ist und was für
stellen:einen moralisch
stellen:vertretbar sich anfühlt. Ich gucke jetzt einfach noch mal so ein bisschen zurück.
stellen:Also ich habe jetzt
stellen:gehört, ich werde Erbe. Jetzt muss ich
stellen:entscheiden, geht das in die Miesen? Wenn das in
stellen:die Miesen geht, Dann kann
stellen:ich einen
stellen:Antrag jeweils beim Insolvenzgericht meines Wohnortes
stellen:oder des Wohnortes des Erblassers
stellen:stellen. Es wäre gut, wenn ich einen
stellen:Anwalt an meiner Seite hätte oder
stellen:zumindest einen Notar, der a) die Wege kennt
stellen:und der einfach auch da Möglichkeiten hat,
stellen:da für mich zusprechen, und dann kann ich
stellen:mich da doch relativ zurücklehnen. Habe ich
stellen:das so richtig verstanden? Wie meinst du jetzt zurücklehnen? Also
stellen:im Sinne von, ich habe alles getan und
stellen:dann läuft das schon. Jetzt im Hinblick, also Ausschlagung ist
stellen:auch vorgenommen schon, oder? Ausschlagung, ich habe jetzt mit dem Anwalt gesprochen
stellen:und habe dann auch gesagt, sagt, also da kommt ein
stellen:Betrag auf mich zu, den kann ich nicht stemmen, den will
stellen:ich nicht stemmen, und lieber Anwalt, mach das für
stellen:mich jetzt, oder leite das
stellen:jetzt für mich ein. Ja, also natürlich,
stellen:wenn der Notar sagt, der Anwalt sagt, oder
stellen:Notar kommt oder empfiehlt auszuschlagen, dann würde der
stellen:Notar entsprechend diese Erklärung vorbereiten., wo
stellen:ich die dann einmal unterschreiben müsste vor dem Notar und der Notar
stellen:dann bestätigt, die Person war bei mir, die hat das auch
stellen:unterschrieben. Und wenn dann der Notar eher
stellen:serviceorientiert ist, dann wird er die Ausschlagungserklärung
stellen:auch an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Gibt aber auch viele Kollegen,
stellen:die sagen, uns ist das Haftungsrisiko dafür zu hoch,
stellen:dass es dann nicht rechtzeitig
stellen:ankommt. Beim Nachlassgericht und die Erklärung in Papierform den Leuten
stellen:mitgeben und dann ist es deren Verantwortung, dass
stellen:es rechtzeitig beim Nachlassgericht
stellen:im Briefkasten eingeworfen wird. Ja, jetzt frage ich einfach noch
stellen:mal ganz praktisch. So manche Ämter haben ja im Endeffekt einen Briefkasten vor der
stellen:Tür. Reicht das, wenn ich das um 23:58 Uhr eingeschmissen habe oder
stellen:dass es zumindest noch ein Mitarbeiter gesehen hat?
stellen:Um diesen Tagesstempel zu bekommen? Die
stellen:Postkästen bei den Gerichten haben eine Klappe,
stellen:die um 24 Uhr fällt. Also
stellen:alles, was nach 24 Uhr eingeworfen wird, landet im
stellen:Endeffekt in einem anderen Kasten, sodass
stellen:darüber die Gerichte nachvollziehen können, wann es eingeworfen worden ist und
stellen:damit entsprechend auch der Stempel drauf gelassen. Aber
stellen:natürlich bietet es sich irgendwie an, wenn ich da irgendwie noch jemanden mitnehme zum
stellen:Einwurf, der das im Zweifel auch bezeugen kann, dass
stellen:es rechtzeitig eingeworfen worden ist. Gut, mir fällt im Augenblick nicht
stellen:mehr viel ein, aber fällt dir noch was ein,
stellen:was ich noch zum Thema Ausschlagen bedenken
stellen:sollte? Ich würde vielleicht ein Thema noch zur Ausschlagung
stellen:sagen. Es gibt auch die Möglichkeit auszuschlagen,
stellen:damit ich meinen Pflichtteilsanspruch gelten mache, machen kann. Also gibt ja Fälle,
stellen:wo dann zum Beispiel die, die, der Erblasser setzt sein Kind als Erben ein
stellen:und dann verteilt er den ganzen Nachlass an andere. Und
stellen:damit ich dann zumindestens mein
stellen:Pflichtteil bekomme, kann ich auch ausschlagen.
stellen:Deshalb bietet es sich im Endeffekt
stellen:auch da an, also in jedem Fall, sich eigentlich frühzeitig beraten zu lassen. Muss
stellen:ich ausschlagen oder muss ich nicht ausschlagen? Und
stellen:gerade wenn ich einen überschuldeten Nachlass habe und der Erblasser
stellen:in den 10 Jahren davor sein ganzes Vermögen verschenkt hat, dann
stellen:stehe ich irgendwie vor der Problematik: Will ich die Schulden
stellen:loswerden oder muss ich mich irgendwie mit den Schulden beschäftigen,
stellen:damit ich irgendwie noch meinen
stellen:Pflichtteilsanspruch bekomme? Also diese
stellen:ganze Ausschlagungsthematik kann relativ schnell komplex
stellen:Ja, also ich wollte doch mal mit auf den Weg geben, es
stellen:gibt noch andere Möglichkeiten, wo Ausschlagungen
stellen:sinnvoll sind, die man oftmals halt als Laie am Anfang
stellen:überhaupt gar
stellen:nicht sieht, wo auszuschlagen ist. Und uns ist dann auch erstmal überrascht, wenn
stellen:ich sage, das kannst du ausschlagen. Manchen ist
stellen:das auch überhaupt nicht bewusst, manche denken wirklich, ich bin
stellen:jetzt Erbe, ich muss das antreten.
stellen:Ja, das, was ich auch relativ häufig erlebe, ist, dass die Leute einem
stellen:erzählen, ja, dass ich das automatisch annehme, das wusste ich gar nicht, ich bin
stellen:davon ausgegangen, ich muss das irgendwie gegenüber dem Gericht auch erklären,
stellen:dass ich es annehme. Oder so. Das ist
stellen:halt nicht so. Das passiert automatisch,
stellen:wenn ich nichts mache. Ja. Lieber Jan, ich sage dir
stellen:mal ganz, ganz herzlichen Dank. In den Shownotes verlinken
stellen:wir gerne noch auf dich
stellen:bzw. auf eure Kanzlei. Und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
stellen:wenn ihr weitere Fragen habt, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder
stellen:ihr schaut in den Shownotes nach den Kontaktdaten von
stellen:Jan, oder ihr
stellen:schreibt mir unter podcast@trauermanager.de eine Mail, und wir
stellen:kümmern uns um eure Fragen, beziehungsweise ich leite sie dann an den Jan
stellen:weiter. Lieber Jan, ganz herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast. Vielen
stellen:Dank, dass ich hier sein