Shownotes
Die Verpflichtung für KRITIS-Einrichtungen zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung besteht gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 seit dem 1. Mai 2023. Was bedeutet das für KRITIS-Betreiber? Wo stehen die KRITIS-Betreiber in der Umsetzung und was ist dringend zu tun? Das Interview von Oliver Schonschek, News-Analyst bei Insider Research, mit Steffen Heyde von der secunet Security Networks AG liefert Antworten.